Ihre Vorteile bei Abschluss einer Wartungsvereinbarung
Bei kurzfristigen Stornierungen (bis zu 24 Stunden vorher) sind wir gemäß BGB § 615 Abs. 1 berechtigt, 50% des vereinbarten Termin in Rechnung zu stellen, da es sich um exklusive Termine handelt, die ausschließlich für Sie reserviert wurden.
Bei Nicht antreffen kommt der Besuch von 100% zur Geltung.