Förderung von Wärmepumpen
Wenn Sie darüber nachdenken, eine Wärmepumpe in Ihrem Zuhause installieren zu lassen, so ist gerade ein besonders günstiger Zeitpunkt dafür. In Österreich gibt es aktuell hohe Förderungen für Wärmepumpen, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten!
Damit Sie sich einen guten Überblick zum Thema machen können haben wir für Sie in diesem Beitrag alle Informationen zusammengefasst:
Das Wichtigste in Kürze
- Förderungen für den Einbau von Wärmepumpen in Österreich
- Für Private und Betriebe sowie Vereine möglich
- Maximale Höhe der Förderung € 34.900,- für private Haushalte
- Maximal 75% der Kosten können bei privaten Haushalten gefördert werden
- Genaue Höhe der Förderung ist abhängig von verschiedenen Faktoren
- Auszahlung der Förderung, bis das Budget der Regierung dafür aufgebraucht ist
Wie hoch ist die Förderung für Wärmepumpen?
Die Höhe der Förderung hängt von verschiedenen Faktoren ab, maximal sind jedoch € 34.900,- Förderung im privaten Bereich möglich. Die genaue Höhe der Förderung ist dabei abhängig davon, in welchem Bundesland Sie sich befinden.
Dabei setzt sich der Förderungsbetrag aus dem Beitrag der Bundesförderung zusammen, der für alle Bundesländer bis zu € 16.000,- beträgt, wenn eine Luft-Wasser Wärmepumpe installiert wird. Für die Installation einer Wasser-Wasser oder Sole-Wasser-Wärmepumpe liegt dieser bei € 23.000,-.
Die Bundesländer können hierzu noch eine eigene Landesförderung hinzufügen, die zwischen € 800,- und € 11.900,- liegt. Einzig in Niederösterreich wird keine solche Landesförderung ausbezahlt.
Weiters gibt es eine Einschränkung, dass maximal 75% der Kosten für die Wärmepumpe gefördert werden können. Die genaue Höhe der Förderung ist daher von unterschiedlichen Faktoren abhängig und wird nach der erfolgten Installation der Wärmepumpe im Zuge der Antragsabwicklung berechnet. Details zu den genauen Fördermengen finden Sie im Abschnitt „Förderungen von Wärmepumpen 2024 in Österreich im Detail“.
Die Förderungen für Betriebe sind deutlich komplexer, hier können basierend auf der Leistung der Wärmepumpe Förderungen zwischen €12.000,- und 4,5 Millionen liegen. Nähere Informationen finden Sie im Abschnitt zur Förderung bei Betrieben.
Welche Kosten werden bei Wärmepumpen gefördert?
Aktuell werden Kosten für die Wärmepumpe gefördert, die zwischen dem 01.01.2023 und dem 31.12.2025 angefallen sind. Wurden die Leistungen davor erbracht, so können sie nicht mehr für die aktuelle Förderung eingereicht werden.
Inkludiert sind dabei die Kosten für das Gerät an sich, sowie die Kosten für die Planung, Installation und Anbindung an das Heizsystem. Außerdem können die Kosten für die Demontage und Entsorgung des alten Geräts bei Kesseln oder Tanks für die Förderung eingereicht werden.
Für die Einreichung ist dabei wichtig, dass die Rechnungen auf die Person ausgestellt und von dieser bezahlt wurden, die den Antrag für die Förderung stellt. Außerdem kann man für jede Wärmepumpe nur einen Antrag auf Förderung stellen.
Wer bekommt die Förderung für Wärmepumpen?
Die Förderung ist sowohl für Privatpersonen als auch für Betriebe und Vereine interessant. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass sich die Höhe der Förderungen und die Anforderungen dieser zwischen privaten Personen und Unternehmen beziehungsweise Vereinen unterscheiden.
Welche Wärmepumpen werden gefördert?
Bei Wärmepumpen kann man zwischen verschiedenen Varianten wählen, die sich darin unterscheiden, woraus diese die Wärme ziehen. Für den Erhalt der Förderung ist es nebensächlich, welche Art von Wärmepumpe Sie installieren lassen. Die Förderung bekommen Sie für jede Wärmepumpe, wenn Sie die Kriterien erfüllen für die Förderung erfüllen.
Die Kriterien, die die Wärmepumpe erfüllen muss, sind dabei Folgende:
- Einhaltung der EHPA Gütesiegelkriterien, was durch ein unabhängiges Prüfinsitiut bestätigt werden muss
- Maximale Vorlauftemperatur der Wärmepumpe darf 55°C betragen
Basierend auf diesen Kriterien sind alle von Kocer Heiztech angebotenen Wärmepumpen förderfähig.
Bevor Sie sich eine Wärmepumpe installieren lassen sollten Sie sich jedoch genau darüber informieren, welche Art (Luft-Wasser, Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe) in Ihrem Fall sinnvoll ist. Gerne berät Sie unser Team ausführlich zu den Arten der Wärmepumpe und hilft Ihnen dabei die für Sie beste Wahl zu treffen!
Förderung von Wärmepumpen 2024 Österreich im Detail
Wärmepumpen Förderung bei Ein- und Zweifamilienhäusern und Reihenhäusern
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern können Privatpersonen den Antrag auf die Förderung der Wärmepumpe stellen, wenn sie (Mit-)Eigentümer, Bauberechtige oder Mieter eines solchen Hauses sind.
Abhängig von der Art der Wärmepumpe, die Sie installieren lassen können Sie mit verschiedenen Maximalbeträgen durch den Bund für Ihre Wärmepumpe rechnen:
- Luft-Wasser-Wärmepumpe: €16.000,-
- Wasser-Wasser-Wärmepumpe: €23.000,-
- Sole-Wasser-Wärmepumpe: €23.000,-
Hier kommen noch die individuellen Förderungen der Länder hinzu:
- Burgenland: € 3.500,-
- Kärnten: € 6.000,-
- Niederösterreich: keine Förderung
- Oberösterreich: € 800,-
- Salzburg: € 4.000,-
- Steiermark: € 1.000,-
- Tirol: € 11.500,-
- Vorarlberg: € 2.000€
- Wien: € 11.900,-
Wichtig ist dabei auch zu beachten, dass hier folgende Förderbedingungen gelten:
- Einhaltung der EHPA Gütesiegelkriterien
- Maximale Vorlauftemperatur der Wärmepumpe darf 55°C betragen
- Wärmepumpe muss weniger als 100 kW haben
Wärmepumpen Förderungen mehrgeschossige Wohngebäude
Im Fall von mehrgeschössigen Wohnbauten kann ein Antrag auf Wärmepumpenförderung nur vom Gebäudeeigentümer oder dessen bevollmächtigtem Vertreter gestellt werden. Die Mieter oder Wohnungseigentümer können einen solchen Antrag nur stellen, wenn sie bei der Zentralisierung des Heizsystems die Kosten für die Umstellung auch selbst bezahlen.
Die Förderungsbeträge sind bei mehrgeschössigen Gebäuden ebenfalls von der Art der Wärmepumpe abhängig:
- Luft-Wasser-Wärmepumpe:
Anlagen < 50 kW: €16.000,-
Anlagen 50 kW bis 100 kW: €26.000,-
Anlagen > 100 kW: €31.000,- - Wasser-Wasser-Wärmepumpe:
Anlagen < 50 kW: €23.000,-
Anlagen 50 kW bis 100 kW: € 37.000,-
Anlagen > 100 kW: €45.000,- - Sole-Wasser-Wärmepumpe:
Anlagen < 50 kW: €23.000,-
Anlagen 50 kW bis 100 kW: €37.000,-
Anlagen > 100 kW: €45.000,-
Dabei gelten wiederum folgende Bedingungen:
- Einhaltung der EHPA Gütesiegelkriterien
- Maximale Vorlauftemperatur der Wärmepumpe darf 55°C betragen
- Es ist kein Anschluss an Nah- oder Fernwärme möglich
Förderung von Wärmepumpen für Betriebe
Auch Unternehmen, unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen können Förderungen für Wärmepumpen beantragen. Dabei wird die Neuerstellung, die Umstellung und die Erneuerung von Wärmepumpen gefördert.
Die Details der Förderung unterschieden sich dabei je nachdem welche thermische Leistung die Wärmepumpe erbringen muss:
Bei weniger als 100kW Leistung können Sie bis zu €12.000,- Förderung basierend auf der Initiative „Raus aus Öl und Gas“ erhalten. Dabei werden maximal 50% der Kosten für die Wärmepumpe gefördert.
Bei mehr als 100kW Leistung ist die Berechnung der Förderung deutlich komplexer. Hier werden Pauschalen je nach Art der Wärmepumpe vergeben, die pro kWth zu berechnen sind. Dabei betragen die Förderpauschalen bis zu einer Summe von 500 kWth:
- für Sole/Wasser-Wärmepumpen 300 Euro/kWth
- für Wasser/Wasser-Wärmepumpen 200 Euro/kWth
- für Luft-Wärmepumpen 100 Euro/kWth
Für alle kWth, die diese Menge übersteigen verringern sich die Pauschalen wie folgt:
- 100 Euro/kWth bei Sole/Wasser-Wärmepumpen
- 100 Euro/kWth bei Wasser/Wasser-Wärmepumpen
- 50 Euro/kWth bei Luft-Wärmepumpen
In Summe können dabei 45% der Kosten gefördert werden.
So beantragen Sie die Förderung für Wärmepumpen
Um die Wärmepumpenförderung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen. Dafür muss im ersten Schritt entschieden werden, welche Wärmepumpe in Ihrem Fall installiert werden kann und wie hoch deren Leistung sein muss. Informieren Sie sich gründlich darüber und entscheiden Sie sich für einen Anbieter.
Im nächsten Schritt müssen Sie sich für die Förderung registrieren. Hierfür benötigen Sie bereits die Angaben über die Art des Geräts, die damit verbundenen Kosten und die Leistung in kW. Diese Registrierung können Sie einfach online abschließen. Sie sorgt dafür, dass Fördermittel für Sie „reserviert“ werden, während Sie die Wärmepumpe installieren lassen.
Nun geht es daran die Wärmepumpe einzubauen, was binnen einem Jahr ab der Registrierung geschehen muss. Dabei ist es wichtig, dass Sie alle Rechnungen für die Wärmepumpe aufbewahren und diese für den Förderantrag bereithalten. Die Kosten für die Wärmepumpe müssen außerdem fertig abgerechnet sein, damit Sie die Förderung beantragen können.
Im letzten Schritt können Sie die Förderung einreichen, hierzu benötigen Sie verschiedene Unterlagen, wie die Rechnungen. Diese Unterlagen reichen Sie bei der Förderstelle ein und erhalten nach der Bearbeitung Ihres Antrags die Förderung.
Die Profis von Kocer Heiztech unterstützen Sie gerne beim Thema Wärmepumpe
Sparen Sie bei dem Antrag für Ihre Wärmepumpenförderung Zeit und Nerven und lassen Sie die Antragsstellung von unseren Profis erledigen. Unsere Installateure können Sie nicht nur zur Wärmepumpe beraten und diese für Sie installieren, sondern erledigen auch gerne alles rund um die Wärmepumpenförderung für Sie! So können Sie sich an Ihrer neuen Wärmepumpe freuen und erhalten zusätzlich den höchstmöglichen Betrag an Förderung.
Stellen Sie jetzt Ihre Anfrage für die Installation Ihrer neuen Wärmepumpe!